Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Rada Radić, handelnd unter „Rekrutio Ecosystem“, soweit für die jeweilige Leistung keine spezielleren Bedingungen vereinbart werden.
Unsere entgeltlichen Recruiting-, Vermittlungs-, Beratungs- und B2B-Leistungen richten sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Leistungen ausdrücklich Verbrauchern angeboten werden, bleiben zwingende Verbraucherschutzrechte unberührt.
Abweichende Bedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn wir ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.
Leistungsbereiche
Rekrutio erbringt – abhängig von der jeweiligen Beauftragung – insbesondere Leistungen in den Bereichen internationales Recruiting, Direktvermittlung, Koordination von Arbeitnehmerüberlassung über geeignete Partner, Visa-/Anerkennungs- und Relocation-Unterstützung, Business Consulting sowie digitale Plattform- und Prozessleistungen.
Art, Umfang, Vergütung, Laufzeit, Erfolgsparameter und konkrete Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Auftrag oder der Leistungsbeschreibung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, behördlicher oder arbeitsmarktbezogener Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Angebot & Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt insbesondere durch individuelle Angebotsannahme, Vertragsunterzeichnung, ausdrückliche Auftragsbestätigung oder – bei entsprechend ausgestalteten digitalen Buchungen – nach dem dort ausgewiesenen Bestellprozess zustande.
Bei elektronischen Verträgen mit Verbrauchern werden die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen und Bestellanforderungen bereitgestellt. Zwingende Vorgaben des elektronischen Geschäftsverkehrs bleiben unberührt.
Recruiting & Personalvermittlung
Rekrutio führt Such-, Sourcing-, Screening-, Koordinations- und Vermittlungsleistungen nach dem vereinbarten Leistungsumfang durch. Die Entscheidung über Einstellung, Arbeitsvertrag und Einsatz eines Kandidaten trifft der jeweilige Arbeitgeber eigenverantwortlich.
Provisionen, Fälligkeit, Nachbesetzung, Exklusivität, Kandidatenschutz und sonstige erfolgsbezogene Bedingungen ergeben sich aus dem individuellen Recruiting-/Vermittlungsvertrag oder Angebot. Soweit dort vereinbart, entsteht ein erfolgsabhängiger Vergütungsanspruch mit dem vertraglich definierten Vermittlungserfolg, insbesondere dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrags.
Angaben von Kandidaten und Dritten werden mit angemessener Sorgfalt geprüft, soweit dies vereinbart und tatsächlich möglich ist. Eine Garantie für die Vollständigkeit oder Richtigkeit fremder Angaben besteht ohne ausdrückliche Zusage nicht.
Visa, Anerkennung & Behördenverfahren
Bei Visa-, Aufenthalts-, Anerkennungs- oder vergleichbaren Verfahren unterstützt Rekrutio im vereinbarten Umfang bei Koordination, Unterlagen und Prozessorganisation. Entscheidungen von Behörden, Kammern, Anerkennungsstellen, Botschaften oder sonstigen Dritten liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und werden nicht garantiert.
Soweit keine entsprechende Berufsberechtigung und ausdrückliche Beauftragung vorliegt, ersetzt organisatorische Unterstützung keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Freigaben und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit und informiert uns über für die Leistung wesentliche Änderungen. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Ausführungszeiten angemessen.
Vergütung, Rechnungen & Zahlungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Rechnungen sind innerhalb der dort ausgewiesenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Fehlt eine besondere Zahlungsfrist, gilt die gesetzliche Fälligkeit.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 288 BGB. Bei berechtigten offenen Forderungen können noch nicht erbrachte, teilbare Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zur Zahlung zurückgehalten werden, soweit dies verhältnismäßig ist.
Sofern auf einer Plattform Zahlungsdienste angeboten werden, können hierfür Drittanbieter eingesetzt werden. Die im konkreten Checkout tatsächlich verfügbaren Zahlungsmittel sind maßgeblich.
Digitale Angebote & Plattformen
Für digitale Plattformen, Accounts, Abonnements oder besondere Online-Produkte können zusätzliche plattformspezifische Bedingungen gelten. Diese gehen für den jeweiligen Dienst vor, soweit sie speziellere Regelungen enthalten.
Nutzer dürfen Systeme und Inhalte nur im vorgesehenen und rechtmäßigen Umfang verwenden. Unzulässige Zugriffe, Manipulation, automatisierter Missbrauch, Rechtsverletzungen oder die Gefährdung der technischen Sicherheit können zur Einschränkung oder Sperrung des Zugangs führen.
Soweit Verbrauchern digitale Inhalte oder Dienstleistungen entgeltlich angeboten werden, gelten die gesetzlichen Widerrufs- und Verbraucherschutzbestimmungen. Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts tritt nur ein, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen im konkreten Bestellprozess erfüllt sind.
Nutzungsrechte & Unterlagen
Rechte an von Rekrutio erstellten Konzepten, Texten, Designs, Datenstrukturen, Templates oder sonstigen Arbeitsergebnissen werden nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt. Gesetzliche und ausdrücklich vertraglich gewährte Nutzungsrechte bleiben unberührt.
Vom Auftraggeber oder Kandidaten bereitgestellte Unterlagen bleiben dem jeweiligen Rechteinhaber zugeordnet. Der Auftraggeber sichert zu, dass er uns erforderliche Inhalte rechtmäßig zur vertragsgemäßen Bearbeitung zur Verfügung stellen darf.
Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
Höhere Gewalt
Soweit die Leistung durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei wesentlich erschwert oder vorübergehend unmöglich wird, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Störung. Die Parteien werden sich über erhebliche Auswirkungen angemessen informieren.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind – soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht – nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zwingende Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
Recht, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bei Recruiting-, Partner-, Plattform- oder Projektverträgen können speziellere Vereinbarungen gelten. Diese gehen den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.